Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Ausgleichskasse.
Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständig erwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen.
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.