Auszüge aus den Protokollen der Gemeinderats-Sitzungen
Die untenstehende Auflistung der im Prinzip unverändert übernommenen Auszüge aus den Protokollen der Sitzungen des Gemeinderates umfasst die Zeit zwischen dem Redaktionsschluss des letzten "Agarnärs" und dem Redaktionsschluss dieser Ausgabe. Um die Übersicht bei der Lektüre zu erleichtern, werden sie in thematische Gruppen mit entsprechenden Untertiteln zusammengefasst. Die Datumsangaben über den jeweiligen Texten entsprechenden den Daten der Gemeinderats-Sitzungen.
https://drive.google.com/file/d/1cRqycDGtridoLwRnx99C8Hrhao-MveMD/view?usp=sharing
Die “Spartageskarte Gemeinde” der SBB ist ein neues, kontingentiertes Angebot, das exklusiv bei Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist. Die Spartageskarte ersetzt ab 1. Januar 2024 die bisherige Gemeinde-Tageskarte.
Mit der “Spartageskarte Gemeinde” sind Reisende einen Tag lang in der ganzen Schweiz unterwegs – auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken. Dabei gilt: Je früher Kundinnen und Kunden kaufen, desto tiefer der Preis.
Klasse und Segment
Preisstufe 1 (bis maximal 10 Tage vor dem Reisetag möglich) / Preisstufe 2 (bis maximal 1 Tag vor dem Reisetag möglich)
2. Klasse 1/2 CHF 39 / CHF 59
2. Klasse 1/1 CHF 52 / CHF 88
1. Klasse 1/2 CHF 66 / CHF 99
1. Klasse 1/1 CHF 88 / CHF 148
Alle Gemeinden greifen neu über eine zentrale Applikation auf das gleiche, schweizweite Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann für den gewählten Reisetag schweizweit keine Spartageskarte Gemeinde mehr gekauft werden.
Einwohnerinnen und Einwohner können sich ab dem 11. Dezember 2023 mit dem untenstehenden Link über die Verfügbarkeit am gewünschten Tag informieren. Ein direkter Kauf oder eine Reservation über die Webseite ist jedoch nicht möglich.
https://www.spartageskarte-gemeinde.ch/de
Für die Erlangung einer Ausnahmebewilligung für das Verbrennen von Grünabfällen im Freien
ist neu nicht mehr die RePoL zuständig. Die Gesuchsteller müssen dieses ausgefüllt an die
Gemeinde richten. Die Gemeinde leitet dieses mit einer Vormeinung an die Dienststelle für
Umweltschutz weiter. Die Bewilligung erfolgt von dieser Dienststelle an den Gesuchsteller.
Gesuch um Ausnahmebewilligung für das Verbrennen von Grünabfällen im Freien
Für saubere Luft: Kein Verbrennen von Grünabfällen im Freien
2015.06.22 - Staat VS, Bauzonendimensionierung Agarn
2016.04.25 - Staat VS, Agarn k. Bauzone
2017.02.22 - Info Urversammlung
2020.01.31 - GdeAgarn, Raumplanung Info 31.01.2020.pdf
2020.03.09 - Staat VS, ZNP AGARN, Entscheid SR 04.03.20
2021.08.20 - Auflagedossier ZONENNUTZUNGSPLAN BZ
2021.08.20 - Auflagedossier ZNP, BAU-+ZONENREGLEMENT
2021.08.20 - Auflagedossier ZNP, ERLAEUTERNDER BERICHT
2021.08.20 - Auflagedossier ZNP, NUTZUNGSPLAN
2021.08.25 - FAQ, Häufig gestellte Fragen
2021.08.27 - AGARN ZNP, Auflage - Praesentation
2021.08.27_-_Syntheseberichte_Kt_VS_-_2013-2018-2020.pdf
2022.06.01_-_Verlangerung_Planungszone_AGARN.pdf
2022.09.12 - 01 Agarn ZNP UV 25.09.22.pdf
2022.09.12 - 02 Agarn_NP UV 25.09.22.pdf
2022.09.12 - 03_15029 Agarn BZR UV 25.09.22.pdf
2022.09.12 - 04 15029 Agarn EB UV 25.09.22.pdf
Bau- & Zonenreglement der Gemeinde Agarn.pdf
Bauverordnung Kanton Wallis.pdf
Baugesuchsformular Gemeinde Agarn.pdf
Das Baugesuchsformular Gemeinderat wird gebraucht für Baugesuche, welche vom Gemeinderat als einzige Instanz bewilligt werden. (Baugesuche innerhalb der Bauzone)
Baugesuchsformular Kanton.pdf
Dieses Formular dient für Bauten ausserhalb der Bauzone, welche von der Kantonalen Baukommission bewilligt werden.
Anhang A1 - Liste der Gesuchssteller.pdf
Anhang A2 - Liste der Grundstückeigentümer.pdf
Meldung Beendigung der Arbeiten.pdf
Meldung Beendigung der Arbeiten Wohn - und Betriebsbewilligung.pdf
Installationsgesuch Wasseranschluss
Installationsgesuch Kanalisation.pdf
Baugesuchsformular Gasleitungen.pdf
Baugesuchsformular in der Überflutungsgefahrenzone.pdf
Baugesuchsformular landwirtschaftliches Bauvorhaben,pdf
Baugesuchsformular Bohrung.pdf
Verfahrensablauf Gesuch Bohrung.pdf
Baugesuche:
Aktuelle Baugesuche werden während der Auflagefrist
in der Agarn-App und am Anschlagbrett publiziert.
19. Sept 2022 - Aus der Amtstube Dezember 21 - Mai 22
1. Dez. 2021 - Aus der Amtsstube Mai 2021 - November 2021
1. Juni 2021 - Aus der Amtsstube Dezember 2020 - April 2021
1. Juni 2020 - Aus der Amtsstube Dezember 2019 - April 2020 Teil 2
1. Juni 2020 - Aus der Amtsstube Dezember 2019 - April 2020 Teil 1
23.01.2024 - Dienstag
20.02.2024 - Dienstag
12.03.2024 - Dienstag
02.04.2024 - Dienstag
23.04.2024 - Dienstag
14.05.2024 - Dienstag
04.06.2024 - Dienstag
05.06.2024 - Mittwoch - Urversammlung
18.06.2024 - Dienstag
Sommerpause
20.08.2024 - Dienstag
10.09.2024 - Dienstag
01.10.2024 - Dienstag
29.10.2024 - Dienstag
19.11.2024 - Dienstag
(Februar 25 - Mittwoch - Urversammlung)
10.12.2024 - Dienstag
12.12.2024 - Donnerstag
Änderungen vorbehalten!
Die Urversammlung ist das höchste Organ der Gemeinde und findet in der Regel zweimal jährlich, im Juni und im Dezember, um 19:30 Uhr im Gemeindesaal statt. Die Traktanden werden 20 Tage im Voraus am Anschlag sowie im Amtsblatt bekannt gegeben.
Aufgaben:
Kompetenzen: Das Gemeindegesetz und die Gemeindeordnung regeln die politischen Kompetenzen.
Voraussetzungen: Alle stimmfähigen Einwohner der Gemeinde Agarn sind herzlich eingeladen, der Urversammlung beizuwohnen.
Nächste Versammlungen
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Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.vs.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Kontakt
Grand Reto (gemeinde@agarn.ch)
Urnenöffnungszeiten
Urne im Gemeindezentrum: Samstag 18.00 - 19.00 und Sonntag, 09.30 - 10.30
Urnenstandort
Urne im Gemeindezentrum: Alte Kantonsstrasse 14, 3951 Agarn
Bedingungen / Voraussetzungen
Alle volljährigen Bürger der Schweiz sind berechtigt abzustimmen. Bei Verlust der Stimmkarte kann diese im Voraus nochmals bei der Gemeindekanzlei verlangt werden.
Urnenabstimmung
Das Ihnen nach Hause zugestellte amtliche Stimmmaterial mitnehmen. Gegebenenfalls die Stimmkarte (oder das als Stimmkarte dienende Rücksendungsblatt) nicht vergessen, da die Gemeinde die Vorweisung für die Stimmabgabe an der Urne verlangen kann.
Brieflich abstimmen
Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn die Anleitungen auf dem Rücksendungsblatt eingehalten werden.
Hinweise:
Art. 282 des Schweizerischen Strafgesetzbuches
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- und Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder mit Busse bestraft.
Wer sein Stimmrecht nicht ausüben will, hat den Stimmausweis vor der Entsorgung zu zerreissen.