Wir setzen uns für eine umweltgerechte und ökonomische Abfallbewirtschaftung in Agarn ein.
Unsere Anliegen sind:
Mit Informationen und Aktionen orientieren wir die Bevölkerung über die aktuellen Abfall- und Umweltbelangen und motivieren zu umweltbewussten Handeln. Mit der Sammelstelle beim Werkhof, der Deponie, sowie den Separatsammlungen ist eine weitgehende gerechte Entsorgung von unseren Siedlungsabfällen möglich. Die wöchentliche Kehrichtabfuhr erleichtert die Agarner Haushaltungen und Betriebe um alles, was nur noch verbrannt werden kann.
Darum werfen Sie dieses Merkblatt nicht weg. Mit den Angaben, die darin enthalten sind, garantieren wir eine umweltgerechte Entsorgung aller Abfallstoffe. Dieses Merkblatt vom März 2015, ersetzt das bisher gültige Merkblatt.
Neuigkeiten / Änderungen
Altglas, Altöl, PET-Flaschen sowie Alu- und Blechdosen können weiterhin beim Werkhof zu den angegebenen Öffnungszeiten entsorgt werden.
Hier finden Sie den Abfallkalender:
Adresse: Postfach 51, 3951 Agarn
Reguläre Sammlungen
In den Hauskehricht gehört nur, was nicht separat gesammelt wird. Die gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke können an den Kehrichtsammelstellen an der Strasse jeweils am Mittwoch bis 08.00, bzw. im Winter bis 07.00 bereite stellt werden. Wichtig: Wenn möglich, den Kehricht nicht bereits am Vorabend an die Strasse stellen.
Kontakt Kehrrichtabfuhr Oberwallis 027 923 37 46
E-Mail kehrichtabfuhr@abfall-oberwallis.ch
Wann: Abholdienst Tscherry Adolf jeweils am letzten Mittwoch des Monats an den üblichen Kehrichtsammelstellen. Was: Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Prospekte, usw.
Wo: Container im Depot Tscherry Holztechnik, Kreuzmatten
Wichtig: Papier und Karton getrennt bündeln und zuschnüren
Kontakt Tscherry Adolf
Materialien Papier und Karton
Abfallart Alteisen Altglas Altkleider
Sammelstelle Werkhof Agarn
Wichtig Keine brennbaren Abfälle, wie Kunststoff, Holz, Gummi usw.
Produkte verschiedene Metalle, Boiler, Fahrräder usw.
Altglas kann an der Glascontainersammelstelle beim Werkhof werktags von 08h00 - 19h00 nach Farben sortiert entsorgt werden. Säubern Sie das Glas und entfernen Sie Verschlüsse (Deckel, Zapfen, Plastik,...)
Wichtig Glühbirnen, Scheibenglas und Porzellan gehören nicht in die Glassammlung
Sammelstellen Werkhof Agarn
Produkte Flaschen und Gläser
Können permanent im Altkleidercontainer neben dem Restaurant Central entsorgt werden.
Sammelsäcke können zweimal jährlich entsorgt werden. Wir werden Sie mittels Flyer informieren.
Wichtig Guter und sauberer Zustand
Produkte Bekleidung jeglicher Art, sowie Vorhänge, Tisch- und Bettwäsche
Gut erhaltene Möbel und Gegenstände werden angenommen oder evtl. abgeholt von:
Brockenstube Brig / Tel: 027 923 64 58
Emmaüs Sitten / Tel: 027 203 33 20
Speiseöl und Mineralöl (Motorenöl und ähnliches) darf nicht in den Abfluss geschüttet werden. Bringen Sie Ihre Ölreste werktags von 08h00 - 19h00 zur Sammelstelle beim Werkhof.
Wichtig Motoren- und Speiseöl nicht vermischen.
Keine Lösungsmittel, Benzin, Verdünner,...!
Leere Behälter nicht zurücklassen.
Sammelstellen Werkhof Agarn
Produkte Speise- und Motorenöl in kleinen Mengen
Saubere Alu und Blechdosen können im entsprechenden Container beim Werkhof entsorgt werden.
Wichtig Spray- und Farbdosen gehören nicht in die Aluminiumsammlung.
Dosen richtig vorbereiten: Papier entfernen, ausspülen, Boden herausschneiden, zusammenpressen
Sammelstellen Werkhof Agarn
Produkte Aludosen, Büchsen, Konservendosen
Batterien und Neonröhren können zu den üblichen Öffnungszeiten in allen Geschäften, welche Batterien verkaufen, abgegeben werden.
Wichtig Die Verkaufsstellen von Batterien sind verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen. (vorgezogene Recyclinggebühren)
Produkte Batterien und Neonröhren (keine Auto-Batterien!)
Umfragen haben ein äusserst geringes Interesse für Bio-Tonnen aufgezeigt.
Für Bio-Abfälle steht beim Werkhof versuchsweise eine grüne Tonne zur Verfügung.
Für die Entsorgung Ihrer Christbäume organisiert die Gemeinde zwei Sammlungen im Januar. Informationen zu dieser Sammlung erhalten Sie zu gegebener Zeit durch einen Flyer.
Gebühren Gebührenfrei
Für Giftstoffe führen wir eine jährliche Sammelaktion durch. Wir werden Sie mittels Flugblatt informieren.
Produkte Sonderabfälle vom Haus wie Medikamente, Laugen, Putzmittel, Sprays, Säuren, Farben etc.
Grubengut, Holz, Grün- & Gartenabfälle können bei der Bowa, Industriezone in Susten zu den üblichen Öffnungszeiten entsorgt werden.
Wichtig Es werden keine Holzbretter, Leisten, Läden, Paletten, Möbel etc. angenommen.
Produkte Grünabfuhr, Gartenabfälle, Äste, Sarment, Baumschnitte, Sträucher, etc.
Immer & kostenlos bei jeder Verkaufsstelle & jedem Händler (Vorgezogene Recyclinggebühr):
Wichtig Elektronikgeräte gelten als Sondermüll und dürfen nicht in den Kehricht geworfen werden.
Produkte Fernseher, Computer, Bildschirme, Haushaltsgeräte aller Art, Kopierer, Handys, CDs, Kameras, Drucker, Telefonapparate, MP3-Player etc.
Der Kehricht wird jeden Mittwoch abgeholt.
Wichtig Den Kehricht bis 8h00 morgens bereitstellen. Im Winter bis 7h00
Kehricht, wenn möglich, nicht schon am Vorabend an die Strasse stellen.
Produkte Alles was nicht separat gesammelt wird.
Können am 06.04.2016 und 12.10.2016 in der Mehrzweckhalle abgegeben werden.
Produkte 1. Frühjahrsbörse: Kinderkleider (bis 16 Jahre), Kinderwagen, Spielzeuge, Velos usw.2. Herbstbörse: Winterkleider (bis 16 Jahre), Skier, Skianzüge, Skischuhe, Kinderwagen, Kindermöbel usw.
Wird von Tscherry Adolf jeweils am letzten Mittwoch des Monats an den üblichen Kehrichtsammelstellen abgeholt.
Wichtig Papier und Karton getrennt bündeln und zuschnüren.
Produkte Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Prospekte usw.
PET-Flaschen können werktags von 8h00 bis 19h00 im PET-Container beim Werkhof entsorgt werden.
Wichtig Keine Kunststoffabfälle wie Öl, Essig oder Waschmittelflaschen
Sammelstellen Werkhof Agarn
Produkte PET-Flaschen
Können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in jeder Autogarage oder bei einem Pneuhändler abgegeben werden.
Produkte Pneus mit oder ohne Felgen
Skischuhe können an folgenden Daten von 10h00 bis 12h00 bei der Deponie abgegeben werden: -
Wichtig Skier und Snowboards gehören in den Hauskehricht.
Gebühren 5 Fr. pro Paar
Produkte Skischuhe
Kann jeden Mittwoch an die Kehrichtsammelstellen an der Strasse gestellt werden.
Wichtig Brennbares Sperrgut: max. 2m Länge und 30 kg schwer.
Das Sperrgut ist mit Sperrgutmarken zu versehen, welche im Konsum in Agarn erhältlich sind.
Produkte Sperrgut wie Sofas, Möbel, Matratzen
Tierkadaver können von Montag bis Freitag jeweils von 10h30 - 11h30 bei der Regionalen Tierkadaversammelstlee ARA im Leukerfeld abgegeben werden.
Produkte Schlachtabfälle, Tierkadaver (Katzen, Hunde)
"Wasser wird das zentrale Element des 3. Jahrtausends sein, wichtiger als Öl"
Vor Millionen von Jahren war die Erde noch völlig mit Wasser - dem Salzwasser des Urmeers - bedeckt. Erst als dieses im Laufe der Jahrtausende durch die Sonnenbestrahlung verdunstete, entstand trockenes Land. Heute sind immerhin noch
71% der Erdoberfläche mit ca. 1,5 Trillionen Kubikmetern Wasser bedeckt.
davon sind 97% Salzwasser
und 3% Süßwasser.
66% dieser 3% Süsswasser sind als Eis an den Polen und im Hochgebirge gebunden,
17% befinden sich im Grundwasser und in der Bodenfeuchte,
0,5% fließen in Flüssen und Seen und
8% sind in der Luft als Regen, Hagel, Schnee, Wolken, Nebel und Luftfeuchtigkeit.
Nur die restlichen 8,5% ( entsprechend 0,3% der Gesamtwassermenge der Erde ) stehen für Menschen, Tiere und Pflanzen als "Trinkwasser" zur Verfügung!!
Trinkwasserverbrauch im Vergleich
Verbrauch von Wasser pro Person und Tag in Liter
Die 162 Liter pro Einwohner und Tag werden wie folgt verbraucht:
47.70 Liter oder 29.50% für die Toilettenspülung
31.70 Liter oder 19.60% für das Baden/Duschen
30.20 Liter oder 18.60% für die Kleiderwaschmaschine
24.30 Liter oder 15.00% für das Kochen/Trinken Geschirrspülen von Hand
20.70 Liter oder 12.80% für die Körperpflege, Wäsche von Hand
03.80 Liter oder 02.30% für sonstiges
03.60 Liter oder 02.20% für den Geschirrspüler
Wasserverbrauch mit Vernunft
Die Schweiz ist in der komfortablen Lage, über genügend Wasser zu verfügen. Unser
Wasser soll konsumiert, aber nicht verschwendet werden.
10 nützliche Tipps für einen vernünftigen Wasserkonsum Trinkwasser ist ein unentbehrliches Lebensmittel, das uns zu jeder Tages- und Nachtzeit in schier unbegrenzter Menge zur Verfügung steht. Da es sehr kostengünstig ist, vergessen wir allzu leicht den wahren Wert dieses kostbaren Naturprodukts und nicht selten fliesst infolge unserer Unachtsamkeit Wasser ungenutzt durch den Abfluss.
Mit einem bewussten Wasserkonsum können wir Wasser sparen, ohne dabei auf unseren gewohnten
Komfort zu verzichten. Die nachfolgenden Tipps zeigen, wie dies mühelos möglich ist.
Wasser nutzen, ja natürlich, aber niemals verschwenden!
Wasserkonsum in der Schweiz
Seit 100 Jahren erhebt der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW, im Rahmen einer statistischen Erhebung, alljährlich den Wasserverbrauch in der Schweiz. Nach einem kontinuierlichen Anstieg des Wasserkonsums zeichnete sich Ende der Siebzigerjahre eine deutliche Trendwende ab. 1981 verbrauchten die Haushalte und Industrie noch über 500 Liter Trinkwasser pro Einwohner und Tag. Danach sank der Wasserverbrauch stetig und unterschritt 2002 erstmals die Marke von 400 Litern pro Einwohner und Tag. Im Jahre 2006 be-trug der Trinkwasserkonsum nur noch 355 Liter; davon macht der Bezug der privaten Haus-halte rund 160 Liter pro Einwohner und Tag aus.
Konsequenzen für den Wasserpreis CH
Der reduzierte Wasserverbrauch hat Auswirkungen auf den Wasserpreis: Wegen der teuren Infrastruktur (Leitungsnetz, Pumpwerke, Reservoire, Aufbereitungs- und Steuerungsanlagen) fallen in einer Wasserversorgung sehr hohe Fixkosten an: Diese können 80 bis 90% der gesamten Betriebskosten ausmachen. Sinkt der Verbrauch, verteilen sich diese Kosten auf eine kleinere Abgabemenge, was zu einem höheren Preis pro Kubikmeter Wasser führt. Längerfristig lässt sich durch das Wassersparen daher nur beschränkt Geld sparen.
Sinnvoll ist dagegen die Begrenzung des Warmwasserverbrauchs, da für die Erwärmung des Wassers viel Energie benötigt wird.
Trotz der aufgezeigten Tendenzen ist das Schweizer Trinkwasser immer noch sehr preiswert: 1000 Liter kosten durchschnittlich CHF 1.70, was umgerechnet dem mittleren Tageskonsum im Haushalt von 30 Rappen pro Person entspricht.
Wie viel kostet das Trinkwasser?
Oder anders gefragt, wie viel ist uns sauberes Trinkwasser wert? Das ist wohl viel schwerer zu beantworten. Trinkwasser kostet im Schweizer Durchschnitt rund CHF 1.60 pro Tausend Liter oder lediglich 26 Rappen pro Person und Tag.
Kosten echter Preis
Verursachergerechter Preis
Wie viel bezahlen wir?
Kostengerecht
Der Wasserpreis muss kosten echt sein, d.h. alle bei der Wasserversorgung anfallenden Kosten müssen durch den Erlös des Wasserverkaufs gedeckt werden und darf folglich nicht subventioniert werden. Wasserversorgungen sind in der Regel komplexe Betriebe, die eine kostspielige Infrastruktur wie Gebäude, Gewinnungsanlagen, Reservoire und ein weitverzweigtes erdverlegtes Rohrleitungsnetz umfassen. Die Anlagen müssen betrieben, unterhalten, erneuert und erweitert werden. Dazu braucht es Fachpersonal. Zudem sind regelmässige Qualitätskontrollen durchzuführen.
Verursachergerecht
Die Kosten der Wasserversorgung sollen verursachergerecht auf die Wasserbezüger überwälzt werden. Derjenige, der die Kosten verursacht, soll sie auch bezahlen. Was bedeutet nun verursachergerecht? Wasserversorgungsbetriebe müssen auf den Tagesspitzenverbrauch ausgelegt werden. Da die Infrastruktur, vor allem das Leitungsnetz, hohe Kosten verursacht (der Bau eines Meters Leitung kostet in der Stadt in vielen Fällen 1000 Franken und mehr), sind die Fixkosten bei den Wasserversorgungen sehr hoch. Dies bedeutet, dass die Kosten weitgehend unabhängig vom Verbrauch anfallen. Sie sind zum grössten Teil vom erwarteten Spitzenverbrauch abhängig. Bei einem verursachergerechten Tarif muss dieser Anteil daher durch eine fixe Grundgebühr abgegolten werden. Der Kunde zahlt also im Idealfall seinen Anteil für die Inanspruchnahme der Infrastruktur in Abhängigkeit seiner bezogenen Spitze. Mit dem Mengenpreis, d.h. dem Preis pro bezogener Wassermenge, muss der Rest der Kosten gedeckt werden. Da dieser verursachergerechte Ansatz zu tiefen Mengenpreisen führt, wird ihm angelastet, dass er das von vielen als sinnvoll erachtete Wassersparen behindere.
Ein sinkender Wasserkonsum hat bei einem kosten echten Tarif zwangsläufig eine Erhöhung des Wasserpreises pro Kubikmeter zur Folge.
Aber wie viel zahlen Wasserbezüger überhaupt für das Trinkwasser?
Das Resultat für einen 3-Personenhaushalt liefert die nachfolgende Rechnung.
Der durchschnittliche Wasserpreis in der Schweiz beträgt CHF 1.60 für 1000 Liter (1m3) und im Haushalt werden im Mittel 160 Liter Trinkwasser pro Kopf und Tag bezogen. Dies ergibt tägliche Kosten von CHF 0.26 pro Person bzw. von knapp CHF 0.80 für einen 3-Personenhaushalt.
Trinkwasser ist ein lebensnotwendiges Lebensmittel, das durch nichts zu ersetzen ist. Wir verfügen Tag und Nacht über die von uns benötigte Menge, ein Griff zum Hahn genügt. Für diese Leistung müssen im schweizerischen Durchschnitt 26 Rappen pro Tag bezahlt werden, ein Preis - Leistungsverhältnis, das eigentlich zum Nachdenken anregen sollte - oder würden Sie für diesen Preis täglich 16 Eimer Wasser am Dorfbrunnen holen?
Quelle & nützliche Links:
www.svgw.ch
www.trinkwasser.ch
Hier finden Sie weitere Details zum Thema Wasser: Beitrag_zum_Thema_Wasserhaerte.pdf
06h00 - 09h00
19h00 - 21h00
AGARN MITTE am Dienstag und Freitag
AGARN WEST am Montag und Donnerstag
AGARN OST am Mittwoch und Samstag
Fehlbare werden vom Wasseraufseher angezeigt und mit einer Busse von Fr. 100.-- und mehr bestraft. Vielen Dank für Ihren Beitrag zu einer sicheren Trinkwasserversorgung unserer Haushaltungen.
Die Gemeindeverwaltung
Direktzahlungen erhalten Bewirtschafter oder Bewirtschafter innen (nachstehend Bewirtschafter genannt), welche einen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr führen, ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und über eine berufliche Grundausbildung in der Landwirtschaft verfügen.
Zuunterst dieser Seite finden sie notwendige Informationen und die dazugehörigen Formulare für die Direktzahlungen.
Ausbildung für Direktzahlungen
Die minimale Betriebsgrösse muss mindestens 0.25 SAK (Standardarbeitskräfte) betragen. Dieser Faktor errechnet sich aus der Betriebsfläche (Grundfläche, Hangneigung, usw.) und dem Tierbestand (je nach Alter). Der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) umfasst,
Was ist zu tun und welche Fristen sind einzuhalten?
Folgendes Vorgehen ist zu beachten, damit die Anmeldung zum Bezug von Direktzahlungen ordnungsgemäss abläuft: 1. Für neue Betriebe im Oberwallis ist die Anmeldung bei der Oberwalliser Landwirtschaftskammer (OLK), Talstrasse 3, 3930 Visp, Tel. 027 945 15 71, bis zum 31. August des Vorjahres zu hinterlegen. Die Anmeldung der Biobetriebe ist bei der Bio Inspecta AG, Ackerstrasse, PF, 5070 Frick, Tel. 062 865 63 00 zu hinterlegen.2. Das Datum der Betriebsstrukturerhebung (mittels des Flächenerhebungsformulars) ist jeweils auf Anfang Mai festgelegt. Dieses Formular ist über die zuständige Ackerbaustelle der Standortgemeinde einzureichen.3. Ebenfalls jährlich anfangs Mai findet die Viehzählung statt. Diese Viehzählung wird über den Gemeindeverantwortlichen ausgeführt. Der Tierbestand wird mit dem Formular Tiererhebung erfasst.4. Der Gemeindeverantwortliche erhält Ende April die adressierten und ausgefüllten Formulare, der bereits registrierten Betriebe. Die Formulare werden durch den Verantwortlichen, an die jeweiligen Bewirtschafter, mit den entsprechenden Instruktionen verteilt. Die Bewirtschafter sind verpflichtet, das Formular ordnungsgemäss zu korrigieren und dieses fristgerecht und unterschrieben dem Ackerbaustellenleiter abzugeben.
Anmeldung von bewirtschafteten Flächen
Die bereits im Vorjahr bewirtschafteten Parzellen sind auf dem Strukturerhebungsformular aufgelistet. Falls neue Flächen bewirtschaftet werden, sind diese auf dem beiliegenden Formular „Neu bewirtschaftete Parzellen“ aufzuführen (erhältlich beim Gemeindeverantwortlichen).Bei den vorgedruckten Parzellen ist die Übereinstimmung folgender Daten zu prüfen:
Bei den neuen Parzellen sind Parzellennummer, Plannummer, Eigentümer und Totalfläche der Parzelle durch den Registerhalter zu bestätigen: Weitere Angaben sind vorheriger Bewirtschafter, effektiv bewirtschaftete Fläche der Parzelle, Kultur und Zone der Parzelle.
Nicht vergessen!!
Der Beitragsantrag (Strukturerhebungsformular) und die bewirtschafteten Parzellen müssen durch den zuständigen Stellenleiter der Standortgemeinde bestätigt werden. Unbestätigte, bzw. unvollständige Formulare werden für die Berechnung der Beiträge nicht berücksichtigt. Anmeldung
Anmeldung von ökologischen Ausgleichsflächen
Eine ausgewogene Bodenbewirtschaftung und nachhaltige Förderung bestehender Artenvielfalten wird über entsprechende zusätzliche Beiträge abgegolten. Ökologische
Ökologische Qualitätsverordnung
Die Anmeldung von Parzellen mit besonderer Artenvielfalt erfolgt über ein separates Formular und gilt ausschliesslich für gemähte Wiesen. Grundvoraussetzung ist bereits eine ökologische Bewirtschaftung (wenig intensiv oder extensiv genutzte Mähwiesen, Weiden und Reben) mit einem festgelegten Schnittzeitpunkt je nach Zonenlage.Die Anmeldung erfolgt über die Ackerbaustelle der Standortgemeinde der Parzelle. Sind die Bewirtschaftungsbedingungen erfüllt, erfolgt eine Kontrolle in Bezug auf die Artenvielfalt.
Vernetzung
Diese Zusatzbeiträge erfolgen ausschliesslich über ein Vernetzungsprojekt und werden für bewirtschaftete Flächen in einem bestimmten Parzellenperimeter ausbezahlt. Damit sollen besondere ökologische Gebiete mit bestimmten Bewirtschaftungsbedingungen belegt werden.
Auf Vorschlag der Kommission genehmigte der Gemeinderat am 22. August 2017 die Pachtbedingungen sowie die Bodenzuteilungen
Die Bedinungen für eine Pacht sind folgende:
Pachten / Bodenzuteilung 2018-2023 Pachten_Landwirtschaft_2018-2023.pdf